Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
Ab dem 07. Dezember 2020 befinden wir uns in der Schul-Öffnungsphase nach dem 2. Lockdown. Es treten Änderungen der Maßnahmen gemäß der COVID-19 Schulverordnung in Kraft.
REGELN NACH COVID-19
Aktuelle Situation ab 07. 12. 2020
Die geltenden Regelungen nach der COVID-19 Schulverordnung betreffen:
1) Hygiene und Prävention
2) Unterricht
3) Prüfungen und Leistungsbeurteilung
4) Elternsprechtag und KEL-Gespräche
Zu 1) Hygiene und Prävention:
Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, sind verpflichtet einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausgenommen sind Personen, denen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung das Tragen eines MNS nicht zugemutet werden kann. (Ärztliches Attest erforderlich)
Die Verwendung von Gesichtsvisieren ist nicht zulässig.
Für Sonderschulklassen gilt die MNS-Pflicht nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.
Da wir alle darauf bedacht sind, Ansteckungen zu vermeiden, bitte ich Sie, ihre Kinder auf die MNS-Pflicht aufmerksam zu machen und mit ihnen die Notwendigkeit des Tragens eines MNS zu erläutern.
Die Verordnung zum Tragen eines MNS ist keine Freiwilligkeit. Sollte ein Kind dem Unterricht fernbleiben, nur weil man nicht möchte, dass ein MNS getragen wird, so ist ein ärztliches Attest vorzulegen, ansonsten gilt dies als unentschuldigt. (Schulpflichtverletzung!)
Sollte ein Kind das Tragen eines MNS verweigern, oder sich offensichtlich und bewusst nicht an die Abstandregeln halten, werden Sie von uns kontaktiert (Gespräch) und das Kind ist von der Schule abzuholen.
Die Schüler müssen auch selbst einen MNS mitbringen.
Zu 2) Unterricht
- Alle Klassen der Mittelschulen befinden sich ab dem 7. Dezember 2020 zur Gänze im Präsenzunterricht.
In Sonderschulklassen kann Schülerinnen und Schülern die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht aus wichtigen Gründen erteilt werden. (Ärztliche Bestätigung)
- Für die Gegenstände - Bewegung und Sport, Musikerziehung und Ernährung und Haushalt - bitte ich um Nachsicht, da diese nicht in der gewohnten Form stattfinden dürfen. (Abstandregel, kein Singen, keine Blasinstrumente)
- Unverbindliche Übungen, wie Spielmusik, Chor, Darstellendes Spiel und Schülerliga entfallen bis zur nächsten Verordnung. UÜ Informatik finden statt, da sie der Erlangung eines Zertifikats dienen. UÜ Italienisch findet in 2 Gruppen – alle 2 Wochen statt.
- Schulveranstaltungen dürfen nach wie vor nicht stattfinden.
Zu 3) Prüfungen und Leistungsbeurteilungen
In den Hauptgegenständen E, D und M finden bis zu den Semesterferien noch Schularbeiten statt. In jedem Gegenstand – eine Schularbeit. Sonstige schriftliche und mündliche Leistungsfeststellungen sind nach wie vor erlaubt. Die Lehrerinnen und Lehrer werden zur Leistungsfeststellung auch Kompetenzchecks anwenden.
Zu 4) Elternsprechtag und KEL-Gespräche
Der Elternsprechtag darf nicht stattfinden. Auch dürfen keine Präsenzgespräche mit Lehrerinnen und Lehrern geführt werden. Sie werden, daher gebeten sich mit den Lehrerinnen und Lehrern telefonisch oder elektronisch in Kontakt zu treten. Die Lehrerinnen und Lehrer werden Sie ebenso in dieser Form kontaktieren, wenn die Notwendigkeit besteht.
Corona Schnelltests in der Schule
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Ab dem 07. Dezember gibt es die Möglichkeit, sollte ein Kind in der Schule erkranken und Symptome zeigen, durch fachgerechtes Personal einen Schnelltest durchzuführen. Dafür ist natürlich Ihre Einwilligung notwendig. (Näheres erfahren Sie über die Klassenvorstände)
Sollten noch Fragen offen sein, bitte ich Sie, uns telefonisch zu kontaktieren.