Schulordnung
1. Ich achte auf mich
1.1 Regelmäßigkeit
Die Schüler haben den Unterricht, alle Schulveranstaltungen und unverbindliche
Übungen, für die sie sich angemeldet haben, regelmäßig zu besuchen.
Jedes Fernbleiben von der Schule muss umgehend mündlich oder schriftlich von
den Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung
muss dem Klassenvorstand nachgereicht werden. In besonderen Fällen bzw. bei
längerer Dauer kann die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung verlangt werden. Dies
gilt auch für die Nichtteilnahme am Turnunterricht. Eine Nichtteilnahme am
Turnunterricht ist keine Befreiung vom Unterricht.
1.2 Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
Einlass in die Schule: Zwischen 6:30 Uhr und 7:00 Uhr wird die Schule für Fahrschüler aufgesperrt.
Das Schulforum beschließt, dass die Schule geöffnet wird, damit die Kinder nicht in der Kälte, im Regen, im Schnee udgl. stehen müssen. Es findet in der Früh bis 7:25 Uhr keine Beaufsichtigung statt, damit ist die Haftung für Leiter und Lehrer ausgeschlossen. Die Eltern übernehmen für diese Zeit die Haftung für ihre Kinder. Das gleiche gilt für die Zeit nach dem Unterricht, falls die Schülerinnen und Schüler länger in der Schule bleiben und auf den Bus warten.
Einlass in die Klasse: 7.25 Uhr
Von 7:25 Uhr bis 7:40 Uhr findet die gesetzliche Aufsichtspflicht der Lehrpersonen statt. Die Schüler begeben sich in dieser Zeit in die Klassen und richten die Unterrichtsmittel für die 1. Stunde her.
Unterrichtsbeginn: 7.40 Uhr
Unterrichtsende: laut Stundenplan
Sollte eine Änderung eintreten, erfolgt eine Eintragung ins digitale Mitteilungsheft
(Edupage) oder in Ausnahmefällen eine telefonische Verständigung. Bei fehlender
Unterschrift oder Nichterreichbarkeit wird für eine Beaufsichtigung bis zum regulären
Unterrichtsende gesorgt.
Die Klassensprecher haben die Aufgabe, falls fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn
kein Lehrer in der Klasse ist, dies im Konferenzzimmer oder in der Direktion zu
melden.
Das verspätete Eintreffen bzw. das vorzeitige Verlassen des Unterrichts muss
schriftlich von den Erziehungsberechtigten begründet werden. Arzt oder
Ambulanzbesuche ohne akuten Anlass haben in der unterrichtsfreien Zeit zu
erfolgen.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, ist die Entlassung der Schülerin/ des Schülers
nur nach telefonischer Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten und einer
persönlichen Abholung möglich.
Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgebäude zu verlassen.
1.3 Unterrichtsmittel
Für den Erfolg des Unterrichts ist es wichtig, dass alle Schüler die jeweils
notwendigen Unterrichtsmittel mitbringen. Einige davon (Tablets, Atlas, Wörterbuch,
Zeichensachen, Werksachen …) können auch in den dafür vorgesehenen
Schränken in der Klasse oder im Spind aufbewahrt werden. Schüler sollen ihre
Federpennale regelmäßig auf Vollständigkeit kontrollieren.
1.4 Mitarbeit und Nacharbeit
Ein wesentlicher Bestandteil jedes Unterrichts ist die konstruktive Mitarbeit jedes
einzelnen Schülers. Der Sitzplatz darf ohne Erlaubnis nicht verlassen werden.
Schwätzen, Essen, Trinken und Kaugummikauen sind nicht gestattet. Jene, die die
aufgetragenen Arbeiten während der Unterrichtszeit nicht erledigen, müssen diese
nach Unterrichtsschluss (z. B.: 7. Schulstunde) in Absprache mit den
Erziehungsberechtigten nachholen.
1.5 Kleidung, Piercings und Schmuck
Die Schüler haben am Unterricht und an Schulveranstaltungen sauber und in einer
den jeweiligen Erfordernissen entsprechenden Kleidung teilzunehmen. Freizügige
Kleidung ist nicht erlaubt. (siehe Kleiderordnung)
Hausschuhe und Turnschuhe müssen eine helle, nicht färbende Sohle haben.
Piercings sind nicht erlaubt.
Im Turnunterricht ist Turnbekleidung erforderlich. Aus Sicherheitsgründen müssen
Schmuckgegenstände und diverse andere Gegenstände am Körper vor dem
Turnunterricht abgenommen werden.
1.6 Pause und Unterrichtsende
Pausen dienen grundsätzlich der Erholung und der körperlichen Stärkung.
Ansprechpartner während der Pausen sind die Aufsichtslehrer in den jeweiligen
Stockwerken.
Vor der ersten Stunde und in den Pausen sind die Schulsachen für den folgenden
Unterricht herzurichten.
Heiße Getränke werden im Erdgeschoss (neben dem Getränkeautomaten), kalte
Getränke im jeweiligen Stockwerk der Stammklasse konsumiert.
Raufen, Pfeifen, Lärmen und Herumtollen ist in keiner Pause gestattet.
Am Ende der Pause gehen Schüler auf ihren Platz oder stellen sich für den
Unterricht in Gruppenräumen an.
Klassenräume, die nicht benutzt werden, werden abgesperrt.
Kartenträger warten ruhig vor dem Lehrmittelkabinett bis der GW- oder GS-Lehrer
kommt.
Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Bankfächer auszuräumen und der
Klassenraum sauber zu machen. Lehrer begleiten die Schüler zur Garderobe.
Schüler, die auf ihre Nachmittagsbetreuung warten, verhalten sich leise.
Das Schulgebäude darf ohne Zustimmung des zuständigen Lehrers nicht verlassen
werden.
1.7 Gesundheit
Im Sinne der Gesundheit und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist den
Schülern der Konsum von Alkohol, Nikotin, Suchtmittel, Energiegetränken,
koffeinhältigen Getränken und ähnlichen Getränken im Schulhaus, Schulhof und am
gesamten Schulgelände untersagt. Dies gilt auch für schulische Veranstaltungen
(Wandertag, Schikurs, Sommersportwoche, Wien-Woche und Lehrausgänge oder
Exkursionen). Wegen gesundheitlicher Gefährdung wird bei Verstößen Kontakt mit
dem Elternhaus aufgenommen, sowie Polizei, Bezirkshauptmannschaft (Jugendund Wohlfahrtsbehörde) und Sonderpädagogisches Zentrum in Völkermarkt informiert.
2. Ich achte auf die anderen
2.1 Verantwortung und Aufgaben
Übernommene Aufgaben und Verpflichtungen (Klassensprecher, Klassenordner,
Gruppensprecher, ...) sind verantwortungsbewusst auszuführen. Hausübungen und
Verbesserungen sind pünktlich und sorgfältig zu erledigen.
2.2 Kommunikation
Für Anliegen, die die ganze Klasse betreffen, sind die Klassensprecher und
Klassenvorstände erste Ansprechpartner. Der Klassenrat dient zur Klärung bei
Problemen zwischen Mitschülern und findet in Anwesenheit des Klassenvorstandes
statt. Für Gespräche zwischen Erziehungsberechtigten und einzelnen Lehrer bitten
wir um telefonische Terminvereinbarung. (KEL-Gespräche)
Das digitale Mitteilungsheft (Edupage) ist ein wichtiges Kommunikationsmittel
zwischen Schule und Elternhaus. Es dient der Information in beide Richtungen! Aus
diesem Grunde ist es notwendig, dass es täglich von den Erziehungsberechtigten
gecheckt wird.
2.3 Konfliktlösung
Es gilt Probleme dort zu lösen, wo sie entstanden sind. Gewalt ist niemals die
Lösung eines Konflikts! In manchen Fällen kann es hilfreich sein, einen unbeteiligten
Dritten (z. B. Betreuungslehrer) zu Rate zu ziehen.
2.4 Achtung und Toleranz
Jeder hat das Recht auf den eigenen persönlichen Bereich und die Achtung und
Wertschätzung seiner Person. Aus diesem Grund hat auch jeder die Verpflichtung,
seine Mitschüler sowie deren Platz und Eigentum zu respektieren.
2.5 Höflichkeit
Ein freundlicher Umgangston erleichtert das tägliche Miteinander und fördert eine
gute Zusammenarbeit. Das Grüßen in der Halle und das Aufstehen, wenn eine
erwachsene Person die Klasse betritt, sollten selbstverständlich sein. Für ein
verspätetes Eintreffen und Fehlverhalten ist eine höfliche Entschuldigung
angebracht. Wortmeldungen im Unterricht haben lautlos und durch Heben der Hand
zu erfolgen.
2.6 Sicherheit
Jeder Schüler und jede Schülerin hat das Recht auf Sicherheit. Schüler, die durch
ihr Verhalten im Unterricht ihre eigene Sicherheit oder die ihrer Mitschüler
gefährden, werden nachweislich und unter Androhung des Ausschlusses vom
weiteren Unterricht ermahnt. Wenn diese Ermahnung wirkungslos bleibt, erfolgt die
Entlassung nach Verständigung der Erziehungsberechtigten.
Die Fenster sind aus Sicherheitsgründen in den Pausen zu schließen. In
Katastrophen- und Gefahrensituationen ist den Anweisungen des Lehrpersonals
und/oder der Durchsage mittels Lautsprechers unverzüglich Folge zu leisten bzw.
nach dem Alarmplan vorzugehen.
Alle Schüler haben die Pflicht bei Schikursen und Radtouren einen Helm zu tragen
(Beschluss des Schulforums).
3. Ich achte auf Sachen
3.1 Klassenräume
Nach jeder Unterrichtsstunde haben die Klassenordner (namentliche Nennung an
der Seitentafel) dafür zu sorgen, dass die Tafel sauber gelöscht ist. Vor dem
Verlassen der Klasse und bei Unterrichtsschluss sorgen alle Schüler für
ausgeräumte Bankfächer und dafür, dass die Sessel auf den Bänken stehen. Alle
Klassenschränke und persönlichen Schließfächer sind sauber zu halten.
3.2 Einrichtungsgegenstände
Mit den Einrichtungsgegenständen ist sorgsam umzugehen. Mutwillig herbeigeführte
Beschädigungen oder Beschmutzungen schulischer Einrichtungen oder Lehrmittel
sind sofort zu melden. Die Schüler können zur Reinigung und zur Reparatur dieser
Gegenstände herangezogen werden.
3.3 Sauberkeit
Jeder Schüler ist aufgefordert, in seinem Bereich sowie im gesamten Klassenraum
auf Sauberkeit zu achten. Flaschen aus den Getränkeautomaten sind entleert in die
dafür vorgesehen Behälter zu geben. Die WC – Anlagen sind in einem ordentlichen
Zustand zu hinterlassen.
3.4 Garderobe
Die Hausschuhe sind nach Unterrichtsschluss in den für jede Klasse vorgesehenen
Teil der Garderobe oder im Spind ordentlich abzustellen oder zu verwahren.
Skateboards und Scooter dürfen nicht in der Garderobe verwahrt werden. Fahrräder
müssen am Radständer befestigt und gesichert werden. Fundgegenstände werden
gesammelt, und wenn keiner danach sucht oder fragt, am Ende des Schuljahres
entsorgt.
3.5 Handy, Digitale Endgeräte & Co
Handys, digitale Endgeräte und Co sind im ausgeschalteten Zustand im Schließfach
aufzubewahren.
Digitale Endgeräte sind im Unterricht nur einzusetzen, wenn die Lehrperson dies
anordnet.
Bei Nichtbeachtung wird das Handy für die Dauer des Unterrichtstages entzogen
und nur den Erziehungsberechtigten persönlich übergeben. Elektronisches Spielzeug ist an der Schule nicht erlaubt.
Für oben genannte und andere Wertgegenstände kann bei Beschädigung oder
Verlust keine Haftung übernommen werden.
4. Ich muss mit Folgen rechnen
Verstöße gegen diese Haus- und Schulordnung kann je nach Schwere und
Wiederholung folgende Konsequenzen nach sic
h ziehen:
1. Pädagogisch begründete Sonderaufgaben
(Nachholen versäumter Pflichten,
vertiefende Zusatzaufgaben, u. a. m.)
2. Verwahrung von Gegenständen (z.B. Handys, MP3-Spieler, gefährliche
Gegenstände, …) in der Direktion bis zur Abholung durch Erziehungsberechtigte
3. Wiedergutmachen bzw. Bezahlen von mutwilligen Beschädigungen
4. Verschlechterung der Verhaltensnote im Zeugnis
5. Unterstützung der Arbeit des Schulwarts und des Reinigungspersonals
Schwere Verstöße ziehen eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen nach
sich:
1. Vorladung der Eltern in die Schule
2. Entzug der Teilnahmeerlaubnis an freiwilligen Schulveranstaltungen
3. Versetzung in eine Parallelklasse
4. Versetzung an eine andere Schule
5. Zeitlicher Ausschluss vom Unterricht
6. Meldung und Anzeigen bei Behörden
(Bezirkshauptmannschaft, Jugend- und Wohlfahrtsbehörde, Polizei)
7. Suspendierung von der Schule (Meldung an die zuständige Behörde)
Hier finden Sie die Schulordnung auch zum Download:
Schul-_und_Hausordnung_MS_Kuhnsdorf.pdf