• Schulordnung

        • Schulordnung

          1. Ich achte auf mich

          1.1 Regelmäßigkeit

          Die Schüler haben den Unterricht, alle Schulveranstaltungen und unverbindliche

          Übungen, für die sie sich angemeldet haben, regelmäßig zu besuchen.

          Jedes Fernbleiben von der Schule muss umgehend mündlich oder schriftlich von

          den Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung

          muss dem Klassenvorstand nachgereicht werden. In besonderen Fällen bzw. bei

          längerer Dauer kann die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung verlangt werden. Dies

          gilt auch für die Nichtteilnahme am Turnunterricht. Eine Nichtteilnahme am

          Turnunterricht ist keine Befreiung vom Unterricht.

           

          1.2 Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit

          Einlass in die Schule: Zwischen 6:30 Uhr und 7:00 Uhr wird die Schule für Fahrschüler aufgesperrt.

          Das Schulforum beschließt, dass die Schule geöffnet wird, damit die Kinder nicht in der Kälte, im Regen, im Schnee udgl. stehen müssen. Es findet in der Früh bis 7:25 Uhr keine Beaufsichtigung statt, damit ist die Haftung für Leiter und Lehrer ausgeschlossen. Die Eltern übernehmen für diese Zeit die Haftung für ihre Kinder. Das gleiche gilt für die Zeit nach dem Unterricht, falls die Schülerinnen und Schüler länger in der Schule bleiben und auf den Bus warten. 

          Einlass in die Klasse: 7.25 Uhr

          Von 7:25 Uhr bis 7:40 Uhr findet die gesetzliche Aufsichtspflicht der Lehrpersonen statt. Die Schüler begeben sich in dieser Zeit in die Klassen und richten die Unterrichtsmittel für die 1. Stunde her. 

          Unterrichtsbeginn: 7.40 Uhr

          Unterrichtsende: laut Stundenplan

          Sollte eine Änderung eintreten, erfolgt eine Eintragung ins digitale Mitteilungsheft

          (Edupage) oder in Ausnahmefällen eine telefonische Verständigung. Bei fehlender

          Unterschrift oder Nichterreichbarkeit wird für eine Beaufsichtigung bis zum regulären

          Unterrichtsende gesorgt.

          Die Klassensprecher haben die Aufgabe, falls fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn

          kein Lehrer in der Klasse ist, dies im Konferenzzimmer oder in der Direktion zu

          melden.

          Das verspätete Eintreffen bzw. das vorzeitige Verlassen des Unterrichts muss

          schriftlich von den Erziehungsberechtigten begründet werden. Arzt oder

          Ambulanzbesuche ohne akuten Anlass haben in der unterrichtsfreien Zeit zu

          erfolgen.

          Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, ist die Entlassung der Schülerin/ des Schülers

          nur nach telefonischer Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten und einer

          persönlichen Abholung möglich.

          Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgebäude zu verlassen.

          1.3 Unterrichtsmittel

          Für den Erfolg des Unterrichts ist es wichtig, dass alle Schüler die jeweils

          notwendigen Unterrichtsmittel mitbringen. Einige davon (Tablets, Atlas, Wörterbuch,

          Zeichensachen, Werksachen …) können auch in den dafür vorgesehenen

          Schränken in der Klasse oder im Spind aufbewahrt werden. Schüler sollen ihre

          Federpennale regelmäßig auf Vollständigkeit kontrollieren.

           

          1.4 Mitarbeit und Nacharbeit

          Ein wesentlicher Bestandteil jedes Unterrichts ist die konstruktive Mitarbeit jedes

          einzelnen Schülers. Der Sitzplatz darf ohne Erlaubnis nicht verlassen werden.

          Schwätzen, Essen, Trinken und Kaugummikauen sind nicht gestattet. Jene, die die

          aufgetragenen Arbeiten während der Unterrichtszeit nicht erledigen, müssen diese

          nach Unterrichtsschluss (z. B.: 7. Schulstunde) in Absprache mit den

          Erziehungsberechtigten nachholen.

           

          1.5 Kleidung, Piercings und Schmuck

          Die Schüler haben am Unterricht und an Schulveranstaltungen sauber und in einer

          den jeweiligen Erfordernissen entsprechenden Kleidung teilzunehmen. Freizügige

          Kleidung ist nicht erlaubt. (siehe Kleiderordnung)

          Hausschuhe und Turnschuhe müssen eine helle, nicht färbende Sohle haben.

          Piercings sind nicht erlaubt.

          Im Turnunterricht ist Turnbekleidung erforderlich. Aus Sicherheitsgründen müssen

          Schmuckgegenstände und diverse andere Gegenstände am Körper vor dem

          Turnunterricht abgenommen werden.

           

          1.6 Pause und Unterrichtsende 

          Pausen dienen grundsätzlich der Erholung und der körperlichen Stärkung.

          Ansprechpartner während der Pausen sind die Aufsichtslehrer in den jeweiligen

          Stockwerken.

           

           

          Vor der ersten Stunde und in den Pausen sind die Schulsachen für den folgenden

          Unterricht herzurichten.

          Heiße Getränke werden im Erdgeschoss (neben dem Getränkeautomaten), kalte

          Getränke im jeweiligen Stockwerk der Stammklasse konsumiert.

          Raufen, Pfeifen, Lärmen und Herumtollen ist in keiner Pause gestattet.

          Am Ende der Pause gehen Schüler auf ihren Platz oder stellen sich für den

          Unterricht in Gruppenräumen an.

          Klassenräume, die nicht benutzt werden, werden abgesperrt.

          Kartenträger warten ruhig vor dem Lehrmittelkabinett bis der GW- oder GS-Lehrer

          kommt.

           

          Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Bankfächer auszuräumen und der

          Klassenraum sauber zu machen. Lehrer begleiten die Schüler zur Garderobe.

          Schüler, die auf ihre Nachmittagsbetreuung warten, verhalten sich leise.

          Das Schulgebäude darf ohne Zustimmung des zuständigen Lehrers nicht verlassen

          werden.

           

          1.7 Gesundheit

          Im Sinne der Gesundheit und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist den

          Schülern der Konsum von Alkohol, Nikotin, Suchtmittel, Energiegetränken,

          koffeinhältigen Getränken und ähnlichen Getränken im Schulhaus, Schulhof und am

          gesamten Schulgelände untersagt. Dies gilt auch für schulische Veranstaltungen

          (Wandertag, Schikurs, Sommersportwoche, Wien-Woche und Lehrausgänge oder

          Exkursionen). Wegen gesundheitlicher Gefährdung wird bei Verstößen Kontakt mit

          dem Elternhaus aufgenommen, sowie Polizei, Bezirkshauptmannschaft (Jugendund Wohlfahrtsbehörde) und Sonderpädagogisches Zentrum in Völkermarkt informiert.

           

          2. Ich achte auf die anderen

          2.1 Verantwortung und Aufgaben

          Übernommene Aufgaben und Verpflichtungen (Klassensprecher, Klassenordner,

          Gruppensprecher, ...) sind verantwortungsbewusst auszuführen. Hausübungen und

          Verbesserungen sind pünktlich und sorgfältig zu erledigen.

           

          2.2 Kommunikation

          Für Anliegen, die die ganze Klasse betreffen, sind die Klassensprecher und

          Klassenvorstände erste Ansprechpartner. Der Klassenrat dient zur Klärung bei

          Problemen zwischen Mitschülern und findet in Anwesenheit des Klassenvorstandes

          statt. Für Gespräche zwischen Erziehungsberechtigten und einzelnen Lehrer bitten

          wir um telefonische Terminvereinbarung. (KEL-Gespräche)

          Das digitale Mitteilungsheft (Edupage) ist ein wichtiges Kommunikationsmittel

          zwischen Schule und Elternhaus. Es dient der Information in beide Richtungen! Aus

          diesem Grunde ist es notwendig, dass es täglich von den Erziehungsberechtigten

          gecheckt wird.

           

          2.3 Konfliktlösung 

          Es gilt Probleme dort zu lösen, wo sie entstanden sind. Gewalt ist niemals die

          Lösung eines Konflikts! In manchen Fällen kann es hilfreich sein, einen unbeteiligten

          Dritten (z. B. Betreuungslehrer) zu Rate zu ziehen.

           

          2.4 Achtung und Toleranz 

          Jeder hat das Recht auf den eigenen persönlichen Bereich und die Achtung und

          Wertschätzung seiner Person. Aus diesem Grund hat auch jeder die Verpflichtung,

          seine Mitschüler sowie deren Platz und Eigentum zu respektieren.

           

          2.5 Höflichkeit

          Ein freundlicher Umgangston erleichtert das tägliche Miteinander und fördert eine

          gute Zusammenarbeit. Das Grüßen in der Halle und das Aufstehen, wenn eine

          erwachsene Person die Klasse betritt, sollten selbstverständlich sein. Für ein

          verspätetes Eintreffen und Fehlverhalten ist eine höfliche Entschuldigung

          angebracht. Wortmeldungen im Unterricht haben lautlos und durch Heben der Hand

          zu erfolgen.

           

           

          2.6 Sicherheit

          Jeder Schüler und jede Schülerin hat das Recht auf Sicherheit. Schüler, die durch

          ihr Verhalten im Unterricht ihre eigene Sicherheit oder die ihrer Mitschüler

          gefährden, werden nachweislich und unter Androhung des Ausschlusses vom

          weiteren Unterricht ermahnt. Wenn diese Ermahnung wirkungslos bleibt, erfolgt die

          Entlassung nach Verständigung der Erziehungsberechtigten.

          Die Fenster sind aus Sicherheitsgründen in den Pausen zu schließen. In

          Katastrophen- und Gefahrensituationen ist den Anweisungen des Lehrpersonals

          und/oder der Durchsage mittels Lautsprechers unverzüglich Folge zu leisten bzw.

          nach dem Alarmplan vorzugehen.

          Alle Schüler haben die Pflicht bei Schikursen und Radtouren einen Helm zu tragen

          (Beschluss des Schulforums).

           

          3. Ich achte auf Sachen

          3.1 Klassenräume   

          Nach jeder Unterrichtsstunde haben die Klassenordner (namentliche Nennung an

          der Seitentafel) dafür zu sorgen, dass die Tafel sauber gelöscht ist. Vor dem

          Verlassen der Klasse und bei Unterrichtsschluss sorgen alle Schüler für

          ausgeräumte Bankfächer und dafür, dass die Sessel auf den Bänken stehen. Alle

          Klassenschränke und persönlichen Schließfächer sind sauber zu halten.

           

          3.2 Einrichtungsgegenstände

          Mit den Einrichtungsgegenständen ist sorgsam umzugehen. Mutwillig herbeigeführte

          Beschädigungen oder Beschmutzungen schulischer Einrichtungen oder Lehrmittel

          sind sofort zu melden. Die Schüler können zur Reinigung und zur Reparatur dieser

          Gegenstände herangezogen werden.

           

           

           

          3.3 Sauberkeit

          Jeder Schüler ist aufgefordert, in seinem Bereich sowie im gesamten Klassenraum

          auf Sauberkeit zu achten. Flaschen aus den Getränkeautomaten sind entleert in die

          dafür vorgesehen Behälter zu geben. Die WC – Anlagen sind in einem ordentlichen

          Zustand zu hinterlassen.

           

          3.4 Garderobe

          Die Hausschuhe sind nach Unterrichtsschluss in den für jede Klasse vorgesehenen

          Teil der Garderobe oder im Spind ordentlich abzustellen oder zu verwahren.

          Skateboards und Scooter dürfen nicht in der Garderobe verwahrt werden. Fahrräder

          müssen am Radständer befestigt und gesichert werden. Fundgegenstände werden

          gesammelt, und wenn keiner danach sucht oder fragt, am Ende des Schuljahres

          entsorgt.

           

          3.5 Handy, Digitale Endgeräte & Co

          Handys, digitale Endgeräte und Co sind im ausgeschalteten Zustand im Schließfach

          aufzubewahren.

          Digitale Endgeräte sind im Unterricht nur einzusetzen, wenn die Lehrperson dies

          anordnet.

          Bei Nichtbeachtung wird das Handy für die Dauer des Unterrichtstages entzogen

          und nur den Erziehungsberechtigten persönlich übergeben. Elektronisches Spielzeug ist an der Schule nicht erlaubt.

           

          Für oben genannte und andere Wertgegenstände kann bei Beschädigung oder

          Verlust keine Haftung übernommen werden.

           

           

           

           

          4. Ich muss mit Folgen rechnen

           

          Verstöße gegen diese Haus- und Schulordnung kann je nach Schwere und

          Wiederholung folgende Konsequenzen nach sic

          h ziehen:

           

          1. Pädagogisch begründete Sonderaufgaben

          (Nachholen versäumter Pflichten,

          vertiefende Zusatzaufgaben, u. a. m.)

          2. Verwahrung von Gegenständen (z.B. Handys, MP3-Spieler, gefährliche

          Gegenstände, …) in der Direktion bis zur Abholung durch Erziehungsberechtigte

          3. Wiedergutmachen bzw. Bezahlen von mutwilligen Beschädigungen

          4. Verschlechterung der Verhaltensnote im Zeugnis

          5. Unterstützung der Arbeit des Schulwarts und des Reinigungspersonals

           

          Schwere Verstöße ziehen eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen nach

          sich:

           

          1. Vorladung der Eltern in die Schule

          2. Entzug der Teilnahmeerlaubnis an freiwilligen Schulveranstaltungen

          3. Versetzung in eine Parallelklasse

          4. Versetzung an eine andere Schule

          5. Zeitlicher Ausschluss vom Unterricht

          6. Meldung und Anzeigen bei Behörden

          (Bezirkshauptmannschaft, Jugend- und Wohlfahrtsbehörde, Polizei)

          7. Suspendierung von der Schule (Meldung an die zuständige Behörde)

           

           

          Hier finden Sie die Schulordnung auch zum Download:

          Schul-_und_Hausordnung_MS_Kuhnsdorf.pdf