Sehr geschätzte Eltern, sehr geschätzte Erziehungsberechtigte!
Ab dem 15. Feber 2021 dürfen ihre Kinder laut des Erlasses des BMBWF wieder die Schule besuchen. Es gelten die Regelungen der COVID-19-Schulverordnung 2020/21.
Der Schulbetrieb gestaltet sich ab dem 15. Feber teils im Präsenzunterricht und teils im Home-Schooling. Für Schüler, die auch an Tagen des Home-Schoolings Betreuung benötigen (nur in dringenden Fällen), wird eine eigene Betreuungsgruppe eingerichtet. Voraussetzung für die Teilnahme am Schulbesuch ist die Teilnahme an den „Eintritts“-Selbsttests.
Eckpunkte des Präsenzunterrichtes ab dem 15. Feber 2021
- Die Mittelschulklassen befinden sich im Schichtbetrieb.
- Die Klassen werden in zwei Gruppen geteilt: Die Schüler/innen der Gruppe A besuchen Montag und Dienstag die Schule. Die Schüler/innen der Gruppe B haben am Mittwoch und Donnerstag Präsenzunterricht. In der 2. Woche wird getauscht.
- Am Freitag werden beide Gruppen im Distance-Learning unterrichtet.
- Das Angebot der Betreuung soll von den Erziehungsberechtigten nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine häusliche Betreuung sonst nicht sichergestellt ist.
- Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Betreuung ist der Nachweis eines negativen Antigen-Tests. Schüler/innen, die keine Erlaubnis zum Testen haben, dürfen nicht am Präsenzunterricht und auch nicht an der Betreuung teilnehmen.
Hygiene und Schulorganisation
- Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, haben im gesamten Schulgebäude Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Verwendung von Gesichtsvisieren ist nicht erlaubt.
- Beim Betreten des Schulgebäudes sind die Hände zu desinfizieren oder mit Seife zu waschen (je nach angebotener Möglichkeit).
- Die Lehrerinnen und Lehrer achten auf Maskenpausen und gute Durchlüftung.
- Für jene Schülerinnen und Schüler, die aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind am Unterricht teilzunehmen, besteht die Möglichkeit der Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht (Ansuchen in der Direktion).
In diesem Fall sind Leistungsfeststellungen nicht möglich. Das Nachholen des Lehrstoffes liegt in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten. Sollte sich ergeben, dass eine sichere Beurteilung nicht möglich ist, sind Feststellungsprüfungen bzw. Nachtragsprüfungen abzulegen.
- Verpflichtende Testungen
Für die Teilnahme am Unterricht oder an der Betreuung haben Schülerinnen und Schüler am Schulstandort einen anterio-nasalen Selbsttest („Nasenbohrtest“) durchzuführen.
Getestet wird sofort zu Unterrichtsbeginn im Klassenverband bei guter Durchlüftung jeweils am Montag und am Mittwoch.
Es wird die Einverständniserklärung von den Erziehungsberechtigten für Kinder unter 14 Jahren benötigt. Schüler über 14 Jahre entscheiden selbst.
War ein Schüler bereits an COVID-19 erkrankt und kann eine ärztliche Bestätigung oder einen Antikörpertest vorlegen, die/der nicht älter als sechs Monate ist, dann ist der Test nicht durchzuführen.
- Vorgehen bei positivem Testergebnis
Sollte bei einem Schüler/einer Schülerin das Ergebnis positiv ausfallen wird er/sie unter Aufsicht einer zweiten Lehrperson in einen dafür vorgesehen Raum gebracht.
Die Schule kontaktiert danach die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und die Hotline 1450, sowie die Gesundheitsbehörde.
- Unterricht in Bewegung und Sport
Im Schichtbetrieb findet Bewegung und Sport im Freien statt. Kontaktsportarten sind unzulässig. Das Tragen eines MNS während des Bewegungs- und Sportunterrichts im Freien ist nicht erforderlich, kann aber bei Bedarf angeordnet werden.
- Unterricht in Musikerziehung
Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten ist im Präsenzunterricht untersagt.
- Fachpraktischer Unterricht/Werkerziehung
Fachpraktischer Unterricht, Labor- und Werkunterricht kann sowohl im ortsungebundenen Unterricht als auch im Präsenzunterricht stattfinden.
- Unverbindliche Übungen
UÜ können im Präsenzunterricht stattfinden, wenn sie dem Erwerb von Zertifikaten (ECDL) dienen.
- Individuelle Berufsorientierung
Individuelle Berufsorientierung ist möglich, wobei die Einhaltung von umfassenden Hygienemaßnahmen – insbesondere die Einhaltung des Mindestabstandes (2m) sowie das Tragen von FFP2-Masken – gewährleistet werden muss. (Firma)
Ansprechperson in der MS Kühnsdorf: Michael Mistelbauer (BO-Lehrer)
- Leistungsfeststellungen
Schularbeiten dürfen nur im Präsenzunterricht stattfinden.
Wurden im Unterricht vom Schüler/von der Schülerin keine Leistungen erbracht, d.h. keine Arbeitsaufträge erfüllt, dann sind die Leistungen mit „Nicht Genügend“ zu beurteilen.
- Aufnahme in eine andere Schulart nach der 4. Klasse (achte Schulstufe)
Die in der Aufnahmeverfahrensverordnung festgelegten Termine bleiben aufrecht.
Eignungsprüfungen, die zur Aufnahme in bestimmte Schulen vorgesehen sind, finden statt.
Auf die Einhaltung von Hygienebestimmungen ist besonders zu achten.
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ich hoffe Ihnen mit dieser Zusammenfassung einen Überblick geschaffen zu haben. Im Anhang finden sie auch den Elternbrief des Unterrichtsministers Univ.Prof.Dr. Heinz Faßmann.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BMBWF:
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/schulbetrieb
Wir alle freuen uns die Schülerinnen und Schüler endlich wieder in der Schule begrüßen und unterrichten zu dürfen. Home-Schooling kann noch so gut funktionieren, es ersetzt jedoch keine sozialen Kontakte, die die Kinder, aber auch wir, ganz dringend benötigen.
Mit hoffnungsvollen Grüßen
Dir. SR Erika Knellwolf
und das Team der MS Kühnsdorf