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            • Schulöffnung nach dem 2. Lockdown

            • Schulöffnung nach dem 2. Lockdown 7. Dezember 2020

              Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
              Liebe Schülerinnen und Schüler,
              Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,

              Ab dem 07. Dezember 2020 befinden wir uns in der Schul-Öffnungsphase nach dem 2. Lockdown. Es treten Änderungen der Maßnahmen gemäß der COVID-19 Schulverordnung in Kraft.

              REGELN NACH COVID-19

              Aktuelle Situation ab 07. 12. 2020

              Die geltenden Regelungen nach der COVID-19 Schulverordnung betreffen:

              1) Hygiene und Prävention
              2) Unterricht
              3) Prüfungen und Leistungsbeurteilung
              4) Elternsprechtag und KEL-Gespräche

              Zu 1)    Hygiene und Prävention:

              Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, sind verpflichtet einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausgenommen sind Personen, denen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung das Tragen eines MNS nicht zugemutet werden kann. (Ärztliches Attest erforderlich)
              Die Verwendung von Gesichtsvisieren ist nicht zulässig.
              Für Sonderschulklassen gilt die MNS-Pflicht nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.

              Da wir alle darauf bedacht sind, Ansteckungen zu vermeiden, bitte ich Sie, ihre Kinder auf die MNS-Pflicht aufmerksam zu machen und mit ihnen die Notwendigkeit des Tragens eines MNS zu erläutern.
              Die Verordnung zum Tragen eines MNS ist keine Freiwilligkeit. Sollte ein Kind dem Unterricht fernbleiben, nur weil man nicht möchte, dass ein MNS getragen wird, so ist ein ärztliches Attest vorzulegen, ansonsten gilt dies als unentschuldigt. (Schulpflichtverletzung!)
              Sollte ein Kind das Tragen eines MNS verweigern, oder sich offensichtlich und bewusst nicht an die Abstandregeln halten, werden Sie von uns kontaktiert (Gespräch) und das Kind ist von der Schule abzuholen.
              Die Schüler müssen auch selbst einen MNS mitbringen.
               

              Zu 2)    Unterricht

              1. Alle Klassen der Mittelschulen befinden sich ab dem 7. Dezember 2020 zur Gänze im Präsenzunterricht.
                In Sonderschulklassen kann Schülerinnen und Schülern die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht aus wichtigen Gründen erteilt werden. (Ärztliche Bestätigung)
              2. Für die Gegenstände - Bewegung und Sport, Musikerziehung und Ernährung und Haushalt - bitte ich um Nachsicht, da diese nicht in der gewohnten Form stattfinden dürfen. (Abstandregel, kein Singen, keine Blasinstrumente)
              3. Unverbindliche Übungen, wie Spielmusik, Chor, Darstellendes Spiel und Schülerliga entfallen bis zur nächsten Verordnung. UÜ Informatik finden statt, da sie der Erlangung eines Zertifikats dienen. UÜ Italienisch findet in 2 Gruppen – alle 2 Wochen statt.
              4. Schulveranstaltungen dürfen nach wie vor nicht stattfinden.

              Zu 3)    Prüfungen und Leistungsbeurteilungen

              In den Hauptgegenständen E, D und M finden bis zu den Semesterferien noch Schularbeiten statt. In jedem Gegenstand – eine Schularbeit. Sonstige schriftliche und mündliche Leistungsfeststellungen sind nach wie vor erlaubt. Die Lehrerinnen und Lehrer werden zur Leistungsfeststellung auch Kompetenzchecks anwenden.

              Zu 4)    Elternsprechtag und KEL-Gespräche

              Der Elternsprechtag darf nicht stattfinden. Auch dürfen keine Präsenzgespräche mit Lehrerinnen und Lehrern geführt werden. Sie werden, daher gebeten sich mit den Lehrerinnen und Lehrern telefonisch oder elektronisch in Kontakt zu treten. Die Lehrerinnen und Lehrer werden Sie ebenso in dieser Form kontaktieren, wenn die Notwendigkeit besteht.


              Corona Schnelltests in der Schule

              Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

              Ab dem 07. Dezember gibt es die Möglichkeit, sollte ein Kind in der Schule erkranken und Symptome zeigen, durch fachgerechtes Personal einen Schnelltest durchzuführen. Dafür ist natürlich Ihre Einwilligung notwendig. (Näheres erfahren Sie über die Klassenvorstände)

              Sollten noch Fragen offen sein, bitte ich Sie, uns telefonisch zu kontaktieren.

               

               

            • KME (Kreative Medienerziehung) im Homeschooling

            • Auch zu Hause wurde fleißig und kreativ gearbeitet

              Im Homeschooling der digitalen Klasse wurde fleißig am Computer gearbeitet. Im Fokus des Faches KME (Kreative Medienerziehung) steht die Nutzung des Gerätes in vielfältiger Weise. So wurde in den ersten Monaten des Schuljahres begonnen, die Schülerinnen und Schüler mit dem Zeichenprogramm PAINT bekannt zu machen. In weiterer Folge werden das Programmieren, die Robotik sowie die Hinführung zum 3D Druck im Zentrum des Lernens stehen.

              Während dem Distance Learning kreierten die Schülerinnen und Schüler der 1B mit dem digitalen Zeichenprogramm PAINT ganz besondere Zeichnungen. Es gab verschiedene Arbeitsaufträge:

              • Das Kinderzimmer aus der Vogelperspektive darstellen
              • Ein Hausaufgabenmonster erstellen, das Deutsch und Mathe HÜs liebt, aber Englisch HÜs nicht mag
              • Christbaumkugeln zeichnen, die als weihnachtliche Deko für das Klassenzimmer nach dem Lockdown dienen

              Entstanden sind viele bunte Zeichnungen, die mit Liebe zum Detail und verschiedenen Tools (wie den Formentool, dem Free Paint Tool und dem Colour Tool) erstellt wurden.

              Mag. Lafner Sophia & Vanessa Hanin BEd

               

            • Der Umwelt zuliebe

            • Hefteinbände selbst gemacht!

              Heuriges Schuljahr wollten wir auf Plastikeinbände verzichten und so gestalteten wir eigene aus Papier. Die 2A Klasse kreierte im Zeichenunterricht aus Backpapier individuelle Stücke. Es bereitete den Schülerinnen und Schülern große Freude.

              Barbara Wiltsche

            • Informationen zum 2. Lockdown (17.11.20 bis 06.12.20)

            • Ab sofort nur mehr Notbetrieb!

              Die Ampelregelung nach COVID-19 ist derzeit auf ROT gestellt

              Die Schulen befinden sich vom 17. November 2020 bis 06. Dezember 2020 im Home Schooling. Betreuung ist jederzeit möglich. Die Anmeldung zur Betreuung erfolgt über die Klassenvorstände oder über die Direktion.

              Dringend zu beachten ist derzeit: 

              • MNS - Pflicht im ganzen Schulgebäude
              • Schulfremden Personen ist der Zugang ins Schulgebäude untersagt

              Weiters: Die Schule ist ab sieben Uhr geöffnet. Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich nach der Händedesinfektion, in die Garderobe und danach sofort in die Klassen. Ein Aufenthalt in der Aula und im Gang ist nicht gestattet.

              Beim Eingang findet ihr eine Hinweistafel, mit der Ampelregelung. Die Lehrerinnen und Lehrer sind ab 7:00 Uhr für den Gangaufsicht eingeteilt und weisen euch in die Klassen ein.

              Zusätzliche Regeln in der Ampelphase ROT:

              • Die Schule ist ab 7:00 Uhr geöffnet. 
              • MNS ist im ganzen Schulgebäude zu tragen.
              • Hände sind zu desinfizieren. 
              • Schüler begeben sich in die Garderobe und dann sofort in die Klasse.
              • Die Abstandregeln sind einzuhalten.
              • Schüler befinden sich im Schulgebäude nur, wenn sie zur Betreuung angemeldet sind.
              • Für die Inklusionsklasse gilt normaler Unterricht.
            • Sprudelnde Badepralinen

            • In zwei Vormittagseinheiten wurden im Rahmen des Werkunterrichts im Beisein von Frau Messner Birgit herrlich duftende und bunt sprudelnde Badepralinen hergestellt. Hübsch und mit viel Liebe verpackt konnten diese pünktlich zu Weihnachten verschenkt werden. 

              Birgit Messner BEd