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            • 07.01.2021 bis 05.02.2021 - Distance Learning

            • Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
              Liebe Schülerinnen und Schüler,
              Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,

               

              Ab dem 07. Jänner 2021 befinden wir uns bis einschließlich 5. Februar 2021 im Distance-Learning. Für Betreuung in der Schule (nach Anmeldung) ist natürlich gesorgt.

              Bitte beachten Sie die Hygienevorschriften.

               

              Hochachtungsvoll 

              Dir. SR Erika Knellwolf

            • Minecraft Education Edition: Programmieren spielerisch erlernen

            • Die von Microsoft übernommene Lernplattform Minecraft Education Edition ermöglicht den Schülerinnen und Schülern das Erlernen von Codierungskonzepten. Sie verwenden Codeblöcke oder JavaScript, um Aufgaben zu lösen, welche von Stufe zu Stufe kniffliger werden. Die unterschiedlichen Lernumgebungen beinhalten Lektionen aus Mathematik, Computerwissenschaften, Naturwissenschaften, Geschichte und Kultur, Sprachkunst bis hin zu Kunst und Design.

              Auf dieser spielbasierten Plattform werden auch Fähigkeiten wie Zusammenarbeit, Kommunikation, kritisches Denken und systematisches Denken erlernt. Zudem fördert die offene Lernumgebung die Experimentierfreiheit, kreative Selbstentfaltung und vor allem die immer wichtiger werdende Problemlösekompetenz.

               

              Petra Machné BEd

            • Projekt "Saubere Schule" geht weiter

            • Ein sauberes Schulgelände liegt den Schülerinnen und Schülern besonders am Herzen

              Seit Anfang des Schuljahres bemüht sie die 1A Klasse der Mittelschule Kühnsdorf die Außenanlagen, den Sportplatz und die Parkplätze der Mittelschule und Volkssschule sauber zu halten. Wöchentlich wird das Gelände inspiziert und gereinigt. Da dies während des Lockdowns nicht möglich war, freuten sich die Schüler umso mehr, es jetzt nachzuholen. Ja, so lustig kann Müllsammeln sein! Am Ende des Jahres werden die Schüler mit einer Geldspende belohnt.

              Rebekka Marin, KV der 1A

            • Schillernde Christbaumkugeln

            • Ein weihnachtliches Werkprojekt der 1. Klassen

              Die Schülerinnen und Schüler der beiden ersten Klassen stellten unter Anleitung ihrer Werklehrerin Frau Wiltsche Barbara glitzernde Christbaumkugeln her.
              Die Pailletten-Technik erfordert viel Geschicklichkeit und feinmotorische Fähigkeiten. Dabei können die Schülerinnen und Schüler abschalten und zur Ruhe kommen. Die Freude ist groß mit den tollen Kunstwerken die Bäume zu Weihnachten zu schmücken.

              Barbara Wiltsche

            • Schulöffnung nach dem 2. Lockdown

            • Schulöffnung nach dem 2. Lockdown 7. Dezember 2020

              Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
              Liebe Schülerinnen und Schüler,
              Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,

              Ab dem 07. Dezember 2020 befinden wir uns in der Schul-Öffnungsphase nach dem 2. Lockdown. Es treten Änderungen der Maßnahmen gemäß der COVID-19 Schulverordnung in Kraft.

              REGELN NACH COVID-19

              Aktuelle Situation ab 07. 12. 2020

              Die geltenden Regelungen nach der COVID-19 Schulverordnung betreffen:

              1) Hygiene und Prävention
              2) Unterricht
              3) Prüfungen und Leistungsbeurteilung
              4) Elternsprechtag und KEL-Gespräche

              Zu 1)    Hygiene und Prävention:

              Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, sind verpflichtet einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausgenommen sind Personen, denen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung das Tragen eines MNS nicht zugemutet werden kann. (Ärztliches Attest erforderlich)
              Die Verwendung von Gesichtsvisieren ist nicht zulässig.
              Für Sonderschulklassen gilt die MNS-Pflicht nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.

              Da wir alle darauf bedacht sind, Ansteckungen zu vermeiden, bitte ich Sie, ihre Kinder auf die MNS-Pflicht aufmerksam zu machen und mit ihnen die Notwendigkeit des Tragens eines MNS zu erläutern.
              Die Verordnung zum Tragen eines MNS ist keine Freiwilligkeit. Sollte ein Kind dem Unterricht fernbleiben, nur weil man nicht möchte, dass ein MNS getragen wird, so ist ein ärztliches Attest vorzulegen, ansonsten gilt dies als unentschuldigt. (Schulpflichtverletzung!)
              Sollte ein Kind das Tragen eines MNS verweigern, oder sich offensichtlich und bewusst nicht an die Abstandregeln halten, werden Sie von uns kontaktiert (Gespräch) und das Kind ist von der Schule abzuholen.
              Die Schüler müssen auch selbst einen MNS mitbringen.
               

              Zu 2)    Unterricht

              1. Alle Klassen der Mittelschulen befinden sich ab dem 7. Dezember 2020 zur Gänze im Präsenzunterricht.
                In Sonderschulklassen kann Schülerinnen und Schülern die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht aus wichtigen Gründen erteilt werden. (Ärztliche Bestätigung)
              2. Für die Gegenstände - Bewegung und Sport, Musikerziehung und Ernährung und Haushalt - bitte ich um Nachsicht, da diese nicht in der gewohnten Form stattfinden dürfen. (Abstandregel, kein Singen, keine Blasinstrumente)
              3. Unverbindliche Übungen, wie Spielmusik, Chor, Darstellendes Spiel und Schülerliga entfallen bis zur nächsten Verordnung. UÜ Informatik finden statt, da sie der Erlangung eines Zertifikats dienen. UÜ Italienisch findet in 2 Gruppen – alle 2 Wochen statt.
              4. Schulveranstaltungen dürfen nach wie vor nicht stattfinden.

              Zu 3)    Prüfungen und Leistungsbeurteilungen

              In den Hauptgegenständen E, D und M finden bis zu den Semesterferien noch Schularbeiten statt. In jedem Gegenstand – eine Schularbeit. Sonstige schriftliche und mündliche Leistungsfeststellungen sind nach wie vor erlaubt. Die Lehrerinnen und Lehrer werden zur Leistungsfeststellung auch Kompetenzchecks anwenden.

              Zu 4)    Elternsprechtag und KEL-Gespräche

              Der Elternsprechtag darf nicht stattfinden. Auch dürfen keine Präsenzgespräche mit Lehrerinnen und Lehrern geführt werden. Sie werden, daher gebeten sich mit den Lehrerinnen und Lehrern telefonisch oder elektronisch in Kontakt zu treten. Die Lehrerinnen und Lehrer werden Sie ebenso in dieser Form kontaktieren, wenn die Notwendigkeit besteht.


              Corona Schnelltests in der Schule

              Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

              Ab dem 07. Dezember gibt es die Möglichkeit, sollte ein Kind in der Schule erkranken und Symptome zeigen, durch fachgerechtes Personal einen Schnelltest durchzuführen. Dafür ist natürlich Ihre Einwilligung notwendig. (Näheres erfahren Sie über die Klassenvorstände)

              Sollten noch Fragen offen sein, bitte ich Sie, uns telefonisch zu kontaktieren.